für einmalige Raumvergabe im
Zwischen der Evang. Jugend Nürnberg / EJN (im folgenden „Jugendhaus“ genannt), vertreten durch
Jugendreferent/in : Christian Bühnert/Klaus Menzel
(im folgenden „V“ genannt), wird folgender
N U T Z U N G S V E R T R A G
Das Jugendhaus überlässt „V“ nachfolgend benannte(n) Raum/Räume
im Jugendhaus St. Andreas, Obermaierstraße 12, 90408 Nürnberg:
zur Nutzung am , von Uhr bis. Uhr, für folgende
1. Die Nutzungsgebühr beträgt für:
Saal/ Küche und Freigelände Euro 70.-
Küche und Freigelände Euro 40.-
Diskothek (KG), Küche Euro 40.-
Ermäßigungen von 50 % gelten für
- Mitglieder der Evangelischen Jugend Nürnberg
2.
Neben der Nutzungsgebühr wird eine Kaution von Euro 100,- fällig.
3.
Gesonderte Vereinbarungen sind möglich
4.
Der Rechnungsbetrag von............. Euro ist vor der Nutzung bar zu bezahlen.
Die Nutzungsgebühren gelten ab .............................
1.
Der Raum darf nur im Rahmen des oben genannten Nutzungszweckes verwendet werden. Eine
Überlassung an andere Gruppen, Organisationen oder Einzelpersonen ist nicht gestattet.
2.
Es muß immer ein Verantwortlicher von „V“ anwesend sein, um die gesetzlichen Forderungen hinsichtlich
Aufsichtspflicht und Haftungsübernahme zu erfüllen.
3.
Die EJN haftet nicht für die Eignung der Räume im Rahmen des Nutzungszweckes.
1.
„V“ hat die zur Durchführung der Veranstaltung notwendige Genehmigungen und Erlaubnisse selbst
einzuholen und die Kosten dafür zu tragen.
2.
Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zur Durchführung der Veranstaltung sind von „V“ zu treffen.
Insbesondere sind die Auflagen des Jugendwerkes einzuhalten.
(So dürfen sich im Saal max. 100 Personen zur selben Zeit aufhalten.)
Für Unfälle und Schäden, die sich aus der Nutzung des Raumes / der Räume und der Verkehrsflächen durch
Besucher oder Mitglieder des „V“ ergeben, trägt „V“ die Haftung.
1.
Die Reinigung des Raumes / der Räume obliegt „V“. Der Raum / die Räume müssen gewischt übergeben
werden.
2.
Erfolgt keine ordentliche Reinigung, werden die entstandenen Reinigungskosten von der EJN extra in
Rechnung gestellt.
3.
In den Küchenabfluss keine Essenreste, Fette oder Öle schütten. (Verstopfungsgefahr). Die Kosten für
eine nötige Rohrreinigung trägt der Mieter.
Gesonderte Vereinbarungen:
1. Fenster ,Türen ,Rollos schließen ; keine Lärmbelästigung der Nachbarn
2. Mülltrennung beachten ,größere Mengen Müll müssen von V entsorgt werden
3. Das Haus muss bis 11°° Uhr am Sonntag grreinigt verlassen werden.
1.
Für Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber der EJN haftet „V“.
2.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag oder seiner Auflösung sich ergebenden
Verpflichtungen ist Nürnberg.
3.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.
4.
Der Inhalt des vorstehenden Vertrages ist vollständig.
Mündliche Abreden und Zusicherungen irgendwelcher Art bestehen nicht.
……………………………………............ ................................................................
(Unterschrift des Vermieters) (Unterschrift des Mieters)